Abbau von Bodenschätzen Erdöl / Erdgas Kalk Mineralbad Raseneisenstein Sand / kiesiger Sand
  Sandstein Steinkohle Ton Toneisenstein Torf

 

Der nachfolgende Bericht „Lochsteine - vergessene Grenzmarken“ erschien im ‚Heimat-Jahrbuch 1992 für Osnabrück-Stadt und -Land’ aus dem Verlag Meinders & Elstermann GmbH & Co. KG, Osnabrück (S. 105 - 107). Der Originalartikel enthält 3 Abbildungen.

Lochsteine - vergessene Grenzmarken
Von Horst Grebing

In der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde verstärkt auch im Osnabrücker Raum nach Wealden-Steinkohle gesucht und diese an den verschiedensten Stellen - vor allem im Bereich zwischen Iburg, Kloster Oesede, Borgloh und Hankenberge - abgebaut. Zeugnisse dieses einstigen Bergbaus sind noch mancherorts sichtbar, wenngleich diese Spuren bis vor wenigen Jahren von den wenigsten Einwohnern Beachtung fanden.

Damit der Abbau von Bodenschätzen in geordneten Bahnen verläuft, wurde am 24. Juni 1865 das Allgemeine Berggesetz (ABG) erlassen: nach dieser Vorschrift wurde demjenigen, der Bergbau betreiben wollte und den Anforderungen der Bestimmungen des Berggesetzes entsprach, ein Grubenfeld verliehen. Dieses ist ein reserviertes Geländestück, auf dem der Antragsteller zur Gewinnung der in diesem Feld vorkommenden Gesteine oder Minerale befugt ist. Grundbesitzmäßige Verhältnisse wurden davon nicht berührt, da das Gewinnungsrecht bergbaulicher Rohstoffe Vorrang vor dem Recht des Grundbesitzes hat. Voraussetzung für den Antrag auf Verleihung eines Bergwerkseigentums (Mutung) war das Fündigwerden eines bezeichneten Minerals an dem angegebenen Fundort in wirtschaftlich verwertbarer Menge.

Die Verleihung des Grubenfeldes geschah durch eine Verleihungs-Urkunde durch das Königliche Oberbergamt in Dortmund (bestehend seit 1. Januar 1816) "im Namen des Königs". Hierin ist u. a. der Grubenfeldbesitzer, der Rohstoff und der Feldesort mit Größenangabe in Quadratlachtern (1 Quadratlachter = 4,3780 m2) verzeichnet. Das Bergwerkseigentum beinhaltet die ausschließliche Befugnis des Eigentümers, in seinem Feld das in der Verleihungsurkunde genannte Mineral aufzusuchen und zu gewinnen, alle zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung erforderlichen Anlagen über und unter Tage zu errichten und zu betreiben. Dieser Urkunde lag ein sogenannter Situationsriß an: eine Karte, auf dem die Örtlichkeiten und das Grubenfeld eingezeichnet sind. Die Eckpunkte der Felder wurden mit Buchstaben bezeichnet. Die hiesigen Felder "Glückauf", "Dörenberg" und "Hilterberg" auf Steinkohle hatten so z. B. eine Durchschnittsgröße von 11.980.000 m2.

Die Grubenfelder wurden an der Tagesoberfläche durch Markscheider (Vermessungsbeamte im Bergbau) ausgemessen: sogenannte Lochsteine wurden an den Eckpunkten der Grenzlinien gesetzt. Um ihren unveränderten Stand zu verbürgen, wurden zur Sicherung unter den Lochsteinen noch Holzkohlen, Porzellanscheiben, Glassplitter, Ziegelschrott und / oder Eierschalen vergraben. Heute findet in den Bergbaubezirken eine Verlochsteinung der Markscheiden nicht mehr statt! 1874 fanden Lochsteinsetzungen an den Eckpunkten der miteinander verbundenen Felder "Glückauf", "Dörenberg", "Borgloh 1" und "Hilterberg" statt.

Ein Lochstein wurde am 9. Mai 1874 im nördlichen Graben der Iburg-Borgloher Chaussee, und zwar 271 Meter von dem dem Neubauern Gildehaus gegenüberliegenden nach dem Limberge führenden Weg, gesetzt. Auf dem Verleihungsriß von ,,Borgloh 1" ist dieser Stein die südwestliche Feldesecke. Unter den Stein wurden als Festes Porzellanscheiben gebracht. Der Stein trägt auf der einen Seite die Inschrift M.S. (Markscheide), auf der anderen G.M. (Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein). Dabei anwesend waren u. a. der Grundstückseigentümer, der Königliche Revierbeamte des Bergreviers Osnabrück (Bergrat von Reneße), der Markscheider Schülbe, der Repräsentant Holste der Zechen "Glückauf" und "Dörenberg" sowie Repräsentanten der Zechen "Hilterberg" und "Borgloh 1".

Am 4. Juli des Jahres teilte der Markscheider Schülbe des Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenvereins (GMBHV) dem Kgl. Revierbeamten Herrn Bergrat von Reneße mit, daß dieser Lochstein an der lburg-Borgloher Chaussee seinen Standort rund 84 Meter zu weit östlich erhalten hat. Schülbe erklärte die irrtümliche Festsetzung dadurch, daß bei der Zeichnung die Hannoversche Generalstabskarte zugrunde gelegt wurde, deren Unbrauchbarkeit für die getane Arbeit erst nach erfolgter Aufstellung der Lochsteine festgestellt wurde. Durch den Vergleich dieser Generalstabskarte mit seinen Vermessungen ergaben sich nämlich zwischen den Punkten Differenzen von 100 bis 120 Metern.

Dem Bergrat von Reneße wurde am 9. Juli im Auftrag des Repräsentanten Holste vom GMBHV mitgeteilt, der Lochstein komme nun auf den Forstgrund des Colonen Hehmann in der Bauerschaft Dröper zu Oesede.

Am 13. Juli wurde sodann vom GMBHV dem Grundbesitzer Hehmann, Herrn Repräsentant Holste und dem Vertreter der Zeche Borgloh 1, Schreiber, der Irrtum bei der Festlegung des Grubenfeldes offenbart und mitgeteilt, daß der Lochstein wieder gehoben und auf das Grundstück des Colonen Hehmann gesetzt werden muß. Als Termin wird Freitag, der 17. Juli 1874, vormittags um 7 1/2 Uhr beim Gastwirt Wolff in Oesede festgelegt.

An diesem Termin nahmen neben obigen Personen der Markscheider Schülbe, der Bergrat von Reneße und alsWortführer der Kommerzienrat Wintzer vom GMBHV teil. Der vorgeladene Colon Hehmann erklärte, daß er für die Setzung des Lochsteins auf seinem Grund und Boden mit einer Entschädigung von 5 Thalern vom GMBHV ein für allemal zufrieden sei; der Repräsentant Holste erkannte diese Forderung an.

Anschließend entfernte sich Hehmann nach erfolgter Unterschrift unter der Niederschrift über den Grenztermin. Diese Niederschrift dokumentierte die Ergebnisse der Grenzfeststellung sowie ihre Bekanntgabe an die Beteiligten.

Sodann begaben sich die verbleibenden Personen zu der Stelle, wo sich der am 9. Mai gesetzte Lochstein befand. Der Lochstein wurde wieder ausgehoben und an der vom Markscheider Schülbe ermittelten Stelle auf Grund und Boden des Colonen Hehmann mit Porzellanscheiben unter dem Stein neu gesetzt. Schülbe überwachte die Versetzung in der Verleihungs-Zeichnung, im Lageplan und im Heft, worin die markscheiderischen Aufnahmen zur Festlegung der Lochstein-Punkte angegeben sind.

So diente diese Grenzmarke lange Jahre zur örtlichen Kennzeichnung der Feldesgrenzen. Heute spielen diese Lochsteine keine Rolle mehr, da die Konzessionen für diese Steinkohlenfelder nach weit über 99 Jahren erloschen sind. Trotzdem dürfen die Grenzmarken nicht beseitigt oder in ihrer Lage verändert werden: Lochsteine, Kulturdenkmale aus der historischen Zeit des Bergbaus in hiesiger Gegend.

Literaturnachweis:
Grebing, Horst: Stein(e)zeit in Bad Iburg. Bad Iburg 1987.
Haack, Wilhelm: Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Ltg. 286, Blatt Iburg Nr. 2079. Berlin 1930.
Römhild, Georg: Donatus, Marienberg, Amalia und andere alte Bergwerke und Grubenfelder im Wiehengebirge zwischen Bohmte, Melle und Preuß. Oldendorf. - Der Grönegau. Meller Jahrbuch 1989 (Bd. 7). Melle 1988.


Impressum / Kontakt --- Inhaltsverzeichnis --- Hauptseite ... Abbau von Bodenschätzen ... Steinkohle --- Lochsteine